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eBay hat meine Angebote wegen Rechtsverletzung gesperrt. Was kann ich tun?

 

 

Ebay reagiert bei dem Verdacht von Markenrechtsverletzungen durch Verkäufer inzwischen sehr schnell. Rechteinhaber können über das VeRI (verifizierte Rechteinhaber) Markenverletzungen bei eBay anzeigen und erhalten in der Regel eine schnelle Bearbeitung des Falles. Wenn Angebote gesperrt werden, ist dies meist nur der Auftakt eines Markenrechtsstreits, bei dem sich häufig herausstellt, dass die Lieferanten des eBay-Händlers über die Herkunft der Markenware getäuscht hatten. Für den eBay-Händler verbleibt meistens nicht mehr viel Zeit, eigene Ansprüche bei den Lieferanten geltend zu machen, da diese sich häufig hinter Briefkastenfirmen verstecken.

Mein Kunde hat mich negativ bewertet, was kann ich dagegen tun?

 

 

Das eBay-Bewertungssystem war bereits mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Verhandlungen. Grundsätzlich darf sich ein Kunde auch negativ äußern. Unzulässig sind jedoch Bewertungen, wenn sie sachlich falsche Tatsachenbehauptungen entfalten (z. B. „Verkäufer lieferte nicht“) oder beleidigende Meinungsäußerungen (z. B. „Vorsicht Betrüger“, „Verkäufer liefert nur Schrott“).

Ich habe eine Abmahnung bekommen, was soll ich tun?

 

 

Die Handlungsalternativen für den Abgemahnten sind Unterwerfung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit oder ohne Zahlung von Abmahnkosten, Zurückweisung, Ignorieren oder eine Gegenabmahnung aussprechen. Zur Ermittlung der besten Handlungsoption muss zunächst festgestellt werden, ob die Abmahnung berechtigt ist, d. h. ein Verstoß vorliegt und der Abmahner legitimiert ist, diesen Verstoß geltend zu machen. Sollte dies der Fall sein, muss abgeschätzt werden, ob der Gegner seinen Anspruch weiter verfolgt.

 

Obwohl viele Abmahnungen aus Rechtsgründen bereits unbegründet sind, kommen Abmahnungsgegner oft allein deswegen mit geringem Aufwand aus dem Rechtsstreit, weil der Abmahner das Risiko und den Aufwand scheut, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Dies abzuschätzen, ist eine schwierige Aufgabe, bei der sowohl Recherchen im Internet als auch eine Beratung bei einem Anwalt weiterhelfen können.

Wie vermeide ich Abmahnungen?

 

 

Häufiger Grund für Abmahnungen sind aber auch andere Verstöße gegen Wettbewerbs- oder Marken- und Urheberrecht. Zu den häufigsten Anfängerfehlern gehören dabei:

-Verwendung von UVPE-Preisen

-Verwendung von geschützten Markennamen zur Produktbeschreibung

-Übernahme von vollständigen Artikelbeschreibungen und Illustrationsfotos.

Was brauche ich außer allgemeinen Geschäftsbedingungen?

 

 

Der vermutlich wichtigste Grund für Abmahnungen sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Inzwischen dürfte sich herumgesprochen haben, dass ein Widerrufsrecht von mindestens einem Monat eingeräumt werden muss, da der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Kunden vor Vertragsschluss in Textform über den Inhalt des Widerrufsrechts zu belehren. Die Musterbelehrung des Gesetzgebers wurde bereits angepasst, um den Anforderungen der Rechtsprechung Rechnung zu tragen.

eBay-Verkäufer können auch unter die Impressumspflicht des Telemediengesetzes fallen, sodass sie verpflichtet sind, neben ihrer Firma auch die vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Inhaber anzugeben, sowie vollständige Adresse und – soweit vorhanden – Umsatzsteueridentifikationsnummer.

 

Braucht jeder Unternehmer AGBs?

 

 

Die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht vorgeschrieben. Die gesetzlichen Hinweispflichten lassen sich auch ohne AGBs erfüllen. Es bietet sich jedoch an, die Hinweispflichten in Geschäftsbedingungen zusammenzufassen.

Wer braucht AGBs auf eBay

 

 

Die meisten gesetzlichen Verpflichtungen im E-Commerce betreffen nur Unternehmer. Bei der Berechtigung von Abmahnungen ist daher die Unternehmereigenschaft eine der zuerst zu prüfenden Fragen. Verbraucher können beispielsweise Gewährleistungsansprüche vollständig ausschließen und brauchen keine Widerrufsrechte einräumen. Ob man Verbraucher oder Unternehmer ist, richtet sich jedoch nicht danach, wie sich der Verkäufer selbst bezeichnet, sondern nach Art und Umfang seiner Tätigkeit. Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich, nimmt jedoch Unternehmereigenschaft recht häufig an.